Glossar / Lexikon

Glossar/Lexikon

Actual/Actual-ICMA

Die taggenaue Zinsmethode sieht vor, dass sowohl die Anzahl der Zinstage als auch die die Länge des Basisjahres immer exakt nach dem Kalender bestimmt werden.

Die einzelnen Monate werden also nach ihrer tatsächlichen Anzahl von Tagen berechnet mit 30 oder 31 Zinstagen bzw. der Februar mit 28 oder 29 Zinstagen. Ein ganzes Jahr ergibt 365 Zinstage bzw. 366 in einem Schaltjahr.

Anleger

Die Inhaber der Teilschuldverschreibungen bzw. des Miteigentumsanteils an der Globalurkunde (wenn die Anleihe in einer Globalurkunde verbrieft wird). Siehe auch „Anleihegläubiger“.

Anleihe

Anleihen sind Schuldverschreibungen, mit denen ein Kredit auf dem Kapitalmarkt aufgenommen wird. Sie sind eingeteilt in Teilschuldverschreibungen.

Im Gegensatz zu Privatkrediten werden Anleihen öffentlich und nur von juristischen Personen ausgegeben. Sie unterscheiden sich sich in ihren Bedingungen, wie zum Beispiel unterschiedliche Laufzeiten, Emissionswährungen und Zinssätze.

Letztere können entweder fest, variabel oder strukturiert sein (abhängig von bestimmten Ereignisse). Ihr Zinssatz wird als Prozentsatz des Nennwerts ausgedrückt.

Anleihegläubiger

Anleihegläubiger ist eine natürliche oder juristische Person, die eine oder mehrere Schuldverschreibungen gezeichnet hat, d.h. der Anleger.

ausserordentlicher Fälligkeitstag

Der in der ausserordentlichen Kündigung durch die Emittentin festgelegte Kalendertag, an dem die Emittentin den Restbetrag des eingesetzten Kapitals, der sich nach Abzug von 18% der Zeichnungssumme vom eingesetzten Kapital ergibt, an den Anleger zurückbezahlt, ohne dass dieser einen Anspruch auf Auszahlung der angesparten Zinsen hat, oder an dem der Anleger den Restbetrag auf 18% der Zeichnungssumme umgekehrt an die Emittentin bezahlen muss.

Bankarbeitstag

Ein Tag, ausser einem Samstag, Sonn- oder Feiertag, an dem die Bankschalter der Banken am Sitz des Emittenten für den öffentlichen Kundenverkehr geöffnet sind.

eingesetztes Kapital

Bezogen auf jeden Anleger ist das eingesetzte Kapital derjenige Betrag, den der Anleger auf die von ihm jeweils gewählte Zeichnungssumme an die Emittentin tatsächlich gezahlt hat. Hat ein Anleger seine Zeichnungssumme vollständig an die Emittentin bezahlt, entspricht die Zeichnungssumme seinem eingesetzten Kapital.

einzusetzendes Kapital

Bezogen auf jeden Anleger ist das einzusetzende Kapital derjenige Betrag, den der Anleger auf die von ihm jeweils gewählte Zeichnungssumme zuzüglich zum eingesetzten Kapital zu leisten hat. Die Zeichnungssumme abzüglich des eingesetzten Kapitals ergibt somit das einzusetzende Kapital. Das so verstandene einzusetzende Kapital ist der Höhe nach also ebenfalls auf die Zeichnungssumme begrenzt.

Endgültige Bedingungen

Das für die jeweilige Emission ausgefüllte Konditionenblatt einer Anleihe inklusive seiner Anhänge.

Fälligkeitstag

Der Tag an dem die Emittentin die Teilschuldverschreibungen zu 100% des Nennbetrages, soweit die Teilschuldverschreibungen nicht zuvor ganz oder teilweise zurückgezahlt wurden, zurückzuzahlen hat.

FMA

Finanzmarktaufsicht / Financial Market Authority in Liechtenstein bzw. in Österreich.

Fremdkapital

Fremdfinanzierung bedeutet die Beschaffung von Fremdkapital, oftmals durch Aufnahme eines Darlehens.

Globalurkunde

Die, bei der Verwahrstelle hinterlegte, auf Inhaber lautende Globalurkunde, in der die Schuldverschreibungen für die gesamte Laufzeit der Anleihe verbrieft werden.

Gruppe

Die Emittentin zusammen mit ihren zukünftigen Tochtergesellschaften.

Immobilienprojektgesellschaften

Gesellschaften an welchen sich die Emittentin gesellschaftsrechtlich beteiligt und an welche sie partiarische Darlehen vergibt. Diese werden in den Statuten der Emittentin als Immobilienprojektzweckgesellschaften bezeichnet. Es kann sich um Tochtergesellschaften der Emittentin handeln.

ISIN

International Securities Identification Number (internationales Nummerierungssystem zur Wertpapieridentifikation).

Kapitalmarktverbindlichkeit

Gegenwärtige oder zukünftige Verbindlichkeit, die auf der Ausgabe von öffentlich an eine unbestimmte Zahl von Adressaten angebotenen Wertpapieren, Anleihen, Schuldverschreibungen oder sonstigen handelbaren Finanzinstrumenten beruht.

Laufzeitbeginn

Der in den Endgültigen Bedingungen angegebene Kalendertag.

Laufzeitende

Der in den Endgültigen Bedingungen angegebene Kalendertag, der auch den letzten Tag der Verzinsung der Teilschuldverschreibungen darstellt.

ordentlicher Fälligkeitstag

Der jeweils Monatsletzte zu dem der Anleger unter Einhaltung der sechsmonatigen Kündigungsfrist sein ordentliches Kündigungsrecht ausgeübt hat.

Partiarische Darlehen

Ein partiarisches Nachrangdarlehen ist ein Vertrag, bei dem der Darlehensgeber (dem Darlehensnehmer Kapital zur Verfügung stellt und im Gegenzug Rückzahlungen und eine entsprechende Verzinsung erwartet. Bei einem partiarischen Nachrangdarlehen ist der Darlehensgeber neben der Verzinsung auch am Erfolg des Darlehensnehmers zusätzlich zu den Zinsen beteiligt. Partiarische Nachrangdarlehen unterliegen der qualifizierten Nachrangigkeit. Das bedeutet, dass das Darlehen bei Insolvenz des Darlehensnehmers nicht zurückgezahlt werden kann bzw. darf.

PGR

Liechtensteinisches Personen und Gesellschaftsrecht.

Politisch Exponierte Person

Bei politisch exponierten Personen (PEP) handelt es sich um Personen, die hochrangige, wichtige Ämter innehaben (z.B. Minister, Staatssekretäre, Parlamentsabgeordnete, Botschafter oder Leitungsorgane zwischenstaatlicher Organisationen). Bei der Identitätsprüfung zur Prävention von Geldwäsche werden politisch exponierte Personen mit erhöhtem Risiko eingestuft und engmaschiger überprüft.

Prospekt

Der Prospekt, der vor einem öffentlichen Angebot oder der Zulassung von Wertpapieren zum Handel an einem organisierten Markt zu veröffentlichen ist und der es den Anlegern ermöglichen soll, die Anleihe und die Emittentin zu bewerten.

Rückkaufsbetrag

Das vom Anleger bis zum Kündigungszeitpunkt eingesetzte Kapital, somit die Zeichnungssumme, bzw. ein der Teilkündigung entsprechender Anteil der Zeichnungssumme, zuzüglich der bis zum Rückzahlungstermin aufgelaufenen Zinsen. Dieser Betrag ist von der Emittentin bei Ausübung ihres ordentlichen (Teil-)Kündigungsrechtes an den jeweiligen Anleger zu bezahlen.

Rückzahlungstermin

Der Termin zu dem die Emittentin die Teilschuldverschreibungen zum Rückkaufsbetrag zurückkauft.

Semi-Blind Pool

Stehen zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zwar die Gruppen von Anlageobjekten fest, in die die Emittentin im Rahmen der angebotenen Vermögensanlagen plant zu investieren, nicht jedoch die konkreten Anlageobjekte, die sie tatsächlich erwerben wird, so liegt ein sogenannter „Semi-Blind Pool“ vor. Daher sind insbesondere Art, Beschaffenheit und konkrete Wertentwicklungsmöglichkeiten von Anlageobjekten, die für eine Anlageentscheidung eine große Rolle spielen, intransparent.

US-Person

Als US-Personen gelten natürliche Personen, d.h. US-Citizen (Bürger, auch doppelter Staatsbürgerschaft), US-Residents (mit Wohnsitz/Doppelwohnsitz), Inhaber einer permanenten Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung (wie bspw. einer US-Greencard) und all jene, die im laufenden Kalenderjahr mehr als 31 und in den letzten drei Jahren mehr als 183 Aufenthaltstage in den USA hatten (Aufenthaltstage im laufenden Kalenderjahr zählen dabei voll (1/1), solche aus dem Vorjahr zu 1/3 und Aufenthaltstage aus dem davor liegenden Jahr zu 1/6). Ebenfalls als US-Personen gelten juristische Personen, die nach amerikanischem Recht konstituiert oder organisiert sind oder ihren Sitz in den USA haben. Diesen US-Personen werden jene Personen gleichgestellt, welche aus einem anderen Grund in den USA steuerpflichtig sein können (bspw. Doppelwohnsitz, gemeinsame Steuererklärung mit einer US-Person, Verzicht auf US-Staatsbürgerschaft oder auf Aufenthaltsbewilligung nach langfristigem Aufenthalt oder anderen Gründen). Die Frage nach der US-Person bzw. nach der US-Steuerpflicht bezieht sich nicht nur auf natürliche sondern auch auf juristische Personen.

US Securities Act

United States Securities Act von 1933 in der jeweils geltenden Fassung.

vorzeitiger Rückzahlungsbetrag

Das bereits eingesetzte Kapital zuzüglich etwaiger bis zum Tag vor der Rückzahlung aufgelaufener Zinsen. Dieser Betrag ist im Fall einer ausserordentlichen Kündigung seitens des Anlegers an den Anleger auszuzahlen.

WpPG

Wertpapierprospektgesetz vom 23. Mai 2007, LGBl 2007/196 (deutsches Recht).

Zeichnungsbetrag

Siehe Zeichnungssumme.

Zeichnungssumme

Es handelt sich hierbei um denjenigen Betrag, in dessen Höhe sich Anleger jeweils verpflichten, in die angebotenen Teilschuldverschreibungen zu investieren. Die Höhe der Zeichnungssumme ist für jeden Anleger grundsätzlich frei wählbar, muss jedoch durch den Nennbetrag der Anleihe teilbar sein. Dabei dürfen Anleger jedoch die jeweilige in den Endgültigen Bedingungen festgelegte Mindestzeichnungssumme nicht unterschreiten.